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   LG Darmstadt, 26.11.2019 - 13 O 219/19   

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https://dejure.org/2019,44103
LG Darmstadt, 26.11.2019 - 13 O 219/19 (https://dejure.org/2019,44103)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26.11.2019 - 13 O 219/19 (https://dejure.org/2019,44103)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 26. November 2019 - 13 O 219/19 (https://dejure.org/2019,44103)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.11.2019 - 13 O 219/19
    Würde man sämtliche denkbaren Voraussetzungen eines sinnvollen Agierens anführen wollen, führte dies zu einer unübersichtlichen und unlesbaren Ansammlung von Pflichtangaben, was dem Gesetzeszweck diametral entgegensteht (so auch BGH, Urteil vom 22.11.2016, Az.: XI ZR 434/15, zitiert nach Juris, dort Rn 22).
  • EuGH, 11.09.2019 - C-143/18

    Romano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.11.2019 - 13 O 219/19
    Im Übrigen ist gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11.09.2019, Az.: C -143/18, die EU-Richtlinie dahingehend auszulegen, dass die Ausübung des Widerrufsrechts dann ausgeschlossen ist, wenn der Vertrag beiderseits voll erfüllt ist.
  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 44/18

    Wirksamkeit des Widerrufs mehrerer auf den Abschluss eines

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.11.2019 - 13 O 219/19
    Damit war ein Widerruf, weil er nicht vor Ablauf der Ausschussfrist von sechs Monaten erfolgte, nicht mehr möglich (so auch BGH, Beschluss vom 19.03.2019, Az.: XI ZR 44/18).
  • OLG Köln, 29.11.2018 - 24 U 56/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.11.2019 - 13 O 219/19
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Formulierung im Satz 1 der "Widerrufsfolgen" ersichtlich auf die gesetzlich abstrakte Verpflichtung des Darlehensnehmers rekurriert, während erst in Satz 3 auf die individuellen Verhältnisse eingegangen wird, was der Verbraucher, mithin auch der Kläger, nur dahingehend verstehen konnte, dass die Bank für den Fall des Widerrufs von ihm eben keine Zinsen erheben wird (so zum einen OLG Frankfurt/M., Urteil vom 26. Juli 2019, 13 O 148/18 sowie ebenfalls OLG Köln, VuR 2019, Seiten 142 ff. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 6 U 210/18

    Ordnungsgemäße Widerrufsinformation bei Verweis auf Darlehensbedingungen

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.11.2019 - 13 O 219/19
    Ebenfalls sehe es so das Oberlandesgericht Stuttgart im Urteil vom 30.07.2019 (Az.: 6 U 210/18) zitiert nach Juris, dies mit weiteren Belegen.
  • BGH, 09.04.2019 - XI ZR 511/18

    Widerrufsbelehrung mit einem inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.11.2019 - 13 O 219/19
    So hat auch der BGH (Beschluss vom 09.04.2019, XI ZR 511/18) dies für ein in allgemeinen Geschäftsbedingungen unzutreffender Weise enthaltenes Aufrechnungsverbot festgestellt.
  • OLG Frankfurt, 26.07.2019 - 24 U 230/18

    Angabe des Tageszinssatzes im Darlehensvertrag für den Fall des Widerrufs mit

    Auszug aus LG Darmstadt, 26.11.2019 - 13 O 219/19
    So sähen es neben dem hiesigen Oberlandesgericht in Frankfurt/M. (Az.: 24 U 230/18 ) auch das Oberlandesgericht in Hamburg und eine Flut weiterer Gerichte.
  • LG Darmstadt, 20.11.2018 - 13 O 148/18
    Auszug aus LG Darmstadt, 26.11.2019 - 13 O 219/19
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Formulierung im Satz 1 der "Widerrufsfolgen" ersichtlich auf die gesetzlich abstrakte Verpflichtung des Darlehensnehmers rekurriert, während erst in Satz 3 auf die individuellen Verhältnisse eingegangen wird, was der Verbraucher, mithin auch der Kläger, nur dahingehend verstehen konnte, dass die Bank für den Fall des Widerrufs von ihm eben keine Zinsen erheben wird (so zum einen OLG Frankfurt/M., Urteil vom 26. Juli 2019, 13 O 148/18 sowie ebenfalls OLG Köln, VuR 2019, Seiten 142 ff. m.w.N.).
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